Das Thema Übermittlung personenbezogener Daten ist seit kurzem auch im Arbeitsrecht ein besonderer Brennpunkt. Der Europäische Gerichtshof hat das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU-Kommission und den USA für ungültig erklärt. Die Entscheidung des EuGH hat nicht nur Auswirkungen auf Unternehmen, sondern auch auf jeden einzelnen Mitarbeiter. Welchen Chancen und Herausforderungen stehen Unternehmen und Mitarbeiter gegenüber? Aus aktuellem Anlass möchten wir diese brisanten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitnehmerdatenschutz mit Ihnen diskutieren.

Referent: Thomas Fischl

Veranstaltungsart: Seminar

Standort:
München
Startdatum / -uhrzeit:
12 November 2015, 4:00 PM CET
Enddatum / -uhrzeit:
12 November 2015, 6:30 PM CET

Weiterhin zeigen wir Ihnen auf, was Sie schon immer über das Arbeitnehmererfinderrecht wissen wollten, aber nicht zu fragen wagten. Und zum Abschluss erhalten Sie ein Update Arbeitsrecht zum aktuellen Stand in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik, um Sie rundum zu informieren. Unsere Arbeitsrechtexperten loten aus, welche Gestaltungen möglich sind, was bei Nichteinhaltung der Regeln passiert, welche Risiken für Unternehmen drohen können und wie sich diese Risiken begrenzen beziehungsweise vermeiden lassen.

Sollte Ihnen die Teilnahme in München nicht möglich sein, merken Sie sich bitte unseren Folgetermin am Donnerstag, 4. Februar 2016 in Frankfurt vor.