Unsere Kapitalmarktrechtspraxis besteht aus engagierten Anwälten, die weltweit auf jedem der bedeutenden Kapitalmärkte tätig sind und die Ihnen auf diese Weise lokales Know-how und umfassendes Marktverständnis bei grenzüberschreitenden und inländischen Transaktionen bieten können.
Wir können Sie hinsichtlich des gesamten Spektrums der Fremdkapitalmarkttransaktionen beraten, auch im Hinblick auf Stand-alone-Anleihen und Fremdfinanzierungsprogramme, Vorzugspapiere und hybride Wertpapiere, aktiengebundene Instrumente, Forderungsmanagement, Privatplatzierungen, Optionsscheine und High-Yield Strukturen.
Wir können Ihnen darüber hinaus unsere Kompetenz bei dualem US-amerikanischem und britischem Wertpapierrecht bieten. Hier gilt ein besonderer Fokus den Vereinigten Staaten, wobei diese Expertise sogar in „Echtzeit“ durch Partner in unseren Büros in London, Hongkong und Singapur, zur Verfügung steht.
Ob Sie Emittent, Arranger, Underwriter, Platzierungsagent, Anleger, Treuhänder oder ein anderer Kapitalmarktakteur sind, wir können Sie bei einer breiten Palette von Fremdkapitalmarktprodukten und -transaktionen vertreten.
Unsere Anwälte bieten regelmäßig maßgeschneiderte Beratung bei Transaktionen mit den verschiedensten Emittenten, einschließlich Unternehmen aus den Sektoren Finanzdienstleistung, Energie, Rohstoffe, Rundfunk und Medien, Gesundheitswesen, Biotechnologie und Schifffahrt. Dies ermöglicht es uns, Ihnen ein umfassendes Team von Rechtsberatern zur Verfügung zu stellen, um die Anforderungen von nahezu allen Fremdkapitalmarkttransaktionen zu erfüllen, die Ihr Unternehmen benötigt oder mit denen es konfrontiert wird.
Wenn Sie kapitalmarktbezogenen Bedarf haben, können wir Ihnen auch Beratung im Hinblick auf internationales Aufsichts- und Steuerrecht in jeder der größeren Jurisdiktionen der Welt bieten, mit Fokus auf US-amerikanische Wertpapiergesetze und Verordnungen auf Bundesebene sowie spezifischer Gesetze und Verordnungen in Großbritannien oder in der EU.