Als international oder multinational tätige Führungskraft oder Mitarbeiter können Sie sich des Engagements und der Erfahrung unserer Anwälte bei der Beratung zu allen rechtlichen Fragestellungen zu jeglichen Equity-Programmen sicher sein. Wir beraten Sie u.a. zu qualifizierten und nicht qualifizierten Aktienoptionen, Bezugsrechten neuer Aktien, Belegschaftsaktien mit Sperrfristen, Restricted Stock Units („RSUs“) und Wertsteigerungsrechten („SARs“).
Sie können uns bei Aktienzuteilungen globaler Unternehmensaktien mit den nötigen Zulassungsverfahren betrauen. Wir haben bereits mit Unternehmen bei der Erfüllung von Veröffentlichungspflichten sowie bei Fragen zu Wertpapierprospekten, Anzeigepflichten und Registrierungsanträgen in Australien (ASIC Class-Order-Registrierung), Japan (Anträge gemäß den Formularen 6, 7, 7-2, 8, und10), Malaysia (Informationsmemorandum), Neuseeland (Befreiungsantrag für Aktiengesellschaften), den Philippinen (SEC Befreiungsantrag) und Thailand (Anzeige eines befreiten Angebots) zusammengearbeitet. Wir haben Erfahrung mit den laufenden Einreichungspflichten für die EU- Mitgliedstaaten (Prospekteinreichung), Israel (Antrag auf Prospektbefreiung) und Italien (Finanzintermediärverhandlung). Im Allgemeinen können wir Sie und Ihr Unternehmen durch die in den jeweiligen Ländern geltenden Wertpapier-Compliance-Anforderungen begleiten, einschließlich der Registrierung von Mitarbeiterprogrammen, dem Erstellen von Prospekten und dem Abschluss jeglicher noch laufender Anmeldepflichten. Zusätzlich beraten wir regelmäßig Mandanten zu den wertpapierrechtlichen Implikationen, die mit dem Angebot von Aktienzuteilungen in Ländern verbunden sind, in denen die Compliance-Anforderungen unklar oder durch einen ausländischen Emittenten nicht zu erfüllen sind, wie zum Beispiel in China und Russland.
Sie können sich auch in Bezug auf unsere Erfahrung mit jeglichen weiteren Aspekten internationaler und multinationaler Vergütungen verlassen, darunter:
- Devisenkontrollen
Die meisten aktienbasierten Vergütungsprogramme umfassen den Transfer von Geldern über Grenzen hinweg. Wir beraten unsere Mandanten dabei, einen Weg durch die komplexen lokalen Devisenbeschränkungen zu finden, welche den, durch die Muttergesellschaft, den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer veranlassten, Transfer von Geldern und Wertpapieren beeinflussen.
- Einkommensteuer und Sozialversicherung
Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung der Aktienvergütungsprogramme und nutzen die lokalen steuerrechtlichen Vorschriften, um Lösungen für potentiell belastende steuerliche Verpflichtungen zu finden und um - wo immer möglich - die Steuerpflicht für Arbeitnehmer zu minimieren. In vielen Ländern können wir unseren Mandanten Alternativen anbieten, wie z.B. die Einführung von Teilplänen, welche es dem Unternehmen und seinen Arbeitnehmern erlauben, von Steuervergünstigungen zu profitieren.
- Steuereinbehalt und Berichterstattung durch den Arbeitgeber
Wir erörtern gemeinsam mit unseren Mandanten die mögliche Verpflichtung, der Mutter- oder lokalen Tochtergesellschaft, zur Einbehaltung von Einkommensteuer auf die an die Arbeitnehmer geleisteten freiwilligen Sozialleistungen. Wir helfen weiter bei der Einführung der, für die Abführung geschuldeter Steuern an die lokale Steuerbehörde, erforderlichen administrativen Verfahren.
- Arbeitsrechtliche Themen, einschließlich Betriebsrat/Gewerkschaft
Berücksichtigung der Betriebsräte und regelmäßige Anspruchsstellungen durch Mitarbeiter sind in vielen Ländern ein Thema. Wir arbeiten mit unseren Mandanten zusammen, um die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche zu minimieren, u.a. durch eine, die möglichen damit verbundenen Anspruchsberechtigungen vermeidende, Strukturierung der Aktienzuteilung.
- Mitarbeiterkommunikation
Wir unterstützen unsere Mandanten regelmäßig bei der Mitarbeiterkommunikation. Dazu gehören die Ausarbeitung von Angeboten und Zusammenfassungen von Programmen sowie von Vereinbarungen, Anmeldeformularen und Steuerzuschüssen. Durch unsere umfassende Erfahrung können wir unseren Mandanten dabei helfen, unbekannte Konzepte in einem für die Mitarbeiter verständlichen Wortlaut zu fassen. Neben der Erstellung dieser Dokumente, unterstützen wir auch bei der Anfertigung von eventuell benötigten Übersetzungen in die jeweilige lokale Sprache.
- Datenschutz
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Verwaltungsstruktur für Ihre Programme, unter Berücksichtigung der lokalen Datenschutzvorschriften, und kümmern uns, falls erforderlich, um die notwendigen Freigaben. Wir haben Mandanten bereits in mehr als 90 Ländern zu allen, mit dem Angebot von Mitarbeiterprogrammen im Zusammenhang stehenden, datenschutzrechtlichen Themen beraten.