Umwelt- und Klimaschutzrechtsfragen können zu jedem Zeitpunkt des Projekt- oder Unternehmenszyklus auftreten, zum Beispiel beim Erwerb eines Unternehmens oder Grundstücks, bei der Schließung oder Stilllegung eines Standorts, beim Vertrieb neuer Produkte, beim Bau von Infrastrukturen und bei der Entsorgung von Abfällen, bei einer eingetretenen Verschmutzung oder bei anderen Umweltkatastrophen.