Regulierte Branchen werfen spezifische kartellrechtliche Probleme auf. Jegliche juristische Strategie, unabhängig davon, ob sie für die Prozessführung oder für laufende geschäftliche Transaktionen entwickelt wurde, muss nicht nur kartellrechtliche Grundsätze berücksichtigen, sondern auch das Zusammenspiel der kartellrechtlichen Grundsätze mit dem juristischen und operativen Rahmen der Branche. Unsere Anwälte für Kartellrecht haben beachtliche Erfahrung durch die Arbeit mit Mandanten aus dem Bereich des Gesundheitswesens gesammelt und finden sich in Ihrer hochregulierten Branche gut zurecht.
Unser Team umfasst Anwälte, die sich speziell mit der Anwendung der Kartellrechtsgesetze auf Gesundheitsdienstleister und andere Unternehmen aus dem Gesundheitssektor befassen. Das anhaltende Interesse der Aufsichtsbehörden am Gesundheitswesen, zusammen mit dem wirtschaftlichen Druck, dem Anbieter in einem immer wettbewerbsbetonterem Markt ausgesetzt sind, haben viele Anbieter und Krankenversicherer in eine schwierige und ungewisse Situation gebracht. Während es immer mehr in der Branche attraktiver wird, darauf mit z.B. Joint Ventures, Managed-Care-Netzwerken und Einkaufsgemeinschaften zu reagieren, können jedoch die kartellrechtlichen Auswirkungen einer solchen Kooperation komplex sein.
Unsere Kartellrechtsanwälte haben Erfahrung mit den Problemen, mit denen sich Krankenversicherer, Krankenhäuser und andere Unternehmen des Gesundheitswesens auseinandersetzen müssen. Wir können Sie bei verschiedenen kartellrechtlichen Angelegenheiten vertreten, einschließlich Krankenhausfusionen, der Gründung von Anbieternetzwerken, wie beispielsweise Physician-Hospital -Organisationen (PHO) und unabhängigen Praxiszusammenschlüssen, der Entwicklung verschiedener Joint Ventures, Fällen von Personalvorteilen, exklusiven Vertragsabschlüssen sowie hinsichtlich der Gründung von und der Beteiligung an Managed-Care-Organisationen (MCOs), Preferred Provider Organisationen (PPOs) und Health Maintenance Organisationen (HMOs).