Globale Life Sciences-Unternehmen, wie das Ihre, treffen immer häufiger auf parallele aufsichtsrechtliche Vollzugsregeln und –verfahren mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, bei denen ein in derartigen Untersuchungen erfahrener Anwalt erforderlich ist, um Sie durch die Durchsetzungsmaßnahmen, das gerichtliche Verfahren sowie, häufig, den Vergleich zu begleiten.
Zu unserem Team gehören viele frühere Oberstaatsanwälte und Anwälte aus verschiedenen Aufsichtsbehörden. Wir haben Prüfungen von Compliance-Programmen und interne Untersuchungen durchgeführt, genauso wie Verteidigungen in Untersuchungen durch Vollzugs- oder Strafbehörden in mehr als 45 Ländern weltweit und wir vertreten oft Life Sciences-Unternehmen bei Untersuchungen im Zusammenhang mit dem False Claim Act (FCA), bei Angelegenheiten mit Bezug zur Korruptionsbekämpfung oder bei kartellrechtlichen Themen.
Die Pharmabranche und die Branche der medizinischen Geräte sehen sich immer mehr Untersuchungen nach dem FCA sowie im Rahmen von Qui-tam-Verfahren und den daraus folgenden Prozessen gegenüber. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung darin, Unternehmen wie dem Ihren bei der Reduzierung des potentiellen FCA-Risikos zu helfen, u.a. durch Compliance und damit verbundener Betreuung, die Durchführung von internen Untersuchungen zur Identifizierung potentieller Probleme sowie die Verteidigung und Prozessführung gegen die Regierung und Qui-tam-Informanten im Rahmen von FCA-Klagen. Wir erwidern auch regelmäßig auf amtliche Vorladungen und setzen unsere lang bestehenden Beziehungen zu staatlichen Aufsichtsbehörden ein, um erfolgreich mit dem Department of Justice (DOJ), Office of Inspector General (OIG) und anderen für Behörden tätige Juristen verhandeln zu können, um Untersuchungen und gerichtliche Verfahren beizulegen.
Unser in vielen Jurisdiktionen auf Korruptionsbekämpfungsgesetze spezialisiertes Team kann Sie, als Life Sciences-Unternehmen, im Hinblick auf die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung beraten, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und des UK Bribery Act. Weiter können wir Sie und Ihre Führungskräfte in allen Phasen strafrechtlicher Ermittlungen und Verfolgung verteidigen. Unser koordiniertes Team hat nahtlos globale Ermittlungen bearbeitet und herausragende Vergleiche mit Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt für zahlreiche Mandanten aus dem pharmazeutischen Bereich und dem Bereich der medizinischen Geräte ausgehandelt, genauso, wie wir dies für Sie tun könnten.
Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt koordinieren ihre kartellrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen immer mehr, insbesondere in den Vereinigten Staaten, der EU und in Asien. Daher ist es für Sie als Life Sciences-Unternehmen extrem wichtig, dass Ihr Anwalt für Kartellrecht in der Lage ist, auf internationaler Ebene zu agieren. Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung beim Umgang mit internationalen und nationalen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich des Umgangs mit Vorwürfen der Preis- und Angebotsabsprache, bei Boykottvorwürfen und Kartellen zur Kundenzuordnung sowie bei Vorwürfen wettbewerbsschädlicher Vereinbarungen oder bei Ermittlungen durch Wettbewerbsbehörden als auch falls Kunden oder Konkurrenten die Rechtskonformität Ihres Verhaltens in Frage stellen.
Wir können Sie auch bei internen Ermittlungen, staatsanwaltlichen Angelegenheiten und allgemeinen Compliance-Belangen beraten, um einen Prozess zu vermeiden.