Kartell- und Wettbewerbsrecht
Übersicht
Unsere Anwälte für Kartell- und Wettbewerbsrecht verfügen zudem über fundiertes branchen- und marktspezifisches Wissen und Erfahrung. Die Entwicklung Ihres Geschäfts und die Expansion in neue Märkte birgt viele neue Herausforderungen. Wir können Sie dabei unterstützen, innovative, zukunftsgerichtete Lösungen zu entwerfen, die auf Ihre spezifischen unternehmerischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Entwicklung von Strategien, die die Lücke zwischen rechtlichen Anforderungen und wirtschaftlichen Zielen schließen. Oberste Priorität hat dabei für uns die Unterstützung Ihres Unternehmens und Ihrer kartellrechtlichen Bedürfnisse, einschließlich der folgenden:
Fusionskontrolle, ausländische Direktinvestitionen (FDI) und Unterstützung von Transaktionen
Unser Ansatz zur Fusionskontrolle und FDI-Freigabe ist die Etablierung eines fließenden und effizienten Prozesses, gemanagt von hocherfahrenen Kartellrechtlern, die in der Lage sind, zentrale Problemstellungen vorherzusehen und diese schnellstmöglich zu beheben. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten ihre Transaktionen erfolgreich und effizient durchführen können. Unsere Mandanten binden uns meist bereits zu Beginn von Transaktionen ein und wir arbeiten dann gemeinsam mit ihnen an umfangreichen Due Diligence Prüfungen und helfen ihnen, so früh wie möglich potentielle wettbewerbs- und kartellrechtliche Probleme zu identifizieren. Unser Team aus anerkannten, marktführenden Wettbewerbs- bzw. Kartellrechtsanwälten deckt die wichtigsten Rechtsordnungen in Europa, Asien, dem Nahen Osten und den Vereinigten Staaten ab. Neben unserer Expertise in spezifischen Rechtsordnungen sind wir insbesondere gut aufgestellt, um komplexe Fusionsfälle zu leiten, in denen mehrere Rechtsordnungen involviert sind. Unser globales Team hat zudem erfolgreich Mandanten in hochkomplexen Fusionsfällen in einer Vielzahl von Branchen beraten, unter anderem in den Bereichen Energie, Transport, Pharmazie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Produktion, Medien und Technologie.
Kartellrechtliche Untersuchungen
Unsere Anwältinnen und Anwälte haben weitreichende Erfahrung in der Vertretung von Mandanten, sowohl wenn gegen diese direkt wie auch als Dritte wegen angeblicher Kartellverstöße ermittelt wird, einschließlich Preisabsprachen, Angebotsabsprachen, Boykott, Marktaufteilung, Monopolstellungen und Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen sowie anderer Arten wettbewerbswidriger Vereinbarungen in einer Vielzahl von Branchen. Unser Team unterstützt dabei sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in allen Aspekten behördlicher und interner Untersuchungen, von Dawn Raids, über Informationsbeschaffung, Antwortstrategien und Schadensminderung bis hin zu einer robusten Verteidigung bei Vorwürfen gegen sie. Unsere Anwältinnen und Anwälte haben in einer Vielzahl von zivil- und strafrechtlichen behördlichen Kartellermittlungen, Sammelklagen, Mediationen und Prozessen als Rechtsberater fungiert und zahlreiche Unternehmen in Streitigkeiten wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht vertreten.
Zivilprozesse und Sammelklagen
Kartellrechtliche Prozesse bergen einzigartige Herausforderungen und Risiken für die involvierten Parteien, bei denen viel auf dem Spiel steht. Das Ausmaß von Schadensersatzklagen kann Mandanten einem finanziellen Risiko in Höhe mehrerer Milliarden Dollar aussetzen. Die damit einhergehenden sachlichen und rechtlichen Fragestellungen können enorm komplex sein und erhebliche Offenlegungsprozesse (Disclosure/Discovery) und die intensive Einbindung von Experten erfordern. Oft beziehen sich solche Ermittlungen auf höchst sensible Geschäftsinformationen und -strategien der Parteien, und solche Prozesse können viele Jahre dauern. Die gerichtliche Verfolgung von kartellrechtlichen Streitigkeiten ist nicht nur oft sehr kostspielig, sondern bedeuten auch eine ernstzunehmende Ablenkung des Managements und sind zudem mit negativer Publicity verbunden. Sammelklagen können darüber hinaus das Risiko erhöhter Kosten für die Beklagten extrem steigern. Unser Team verfügt über weitreichende Erfahrung in der Verteidigung großer Kartellrechtssammelklagen und weiterer komplexer Kartellrechtsfälle auf Bundes- und Einzelstaatsebene sowie in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Fragestellungen im Bereich Kartellrecht, Monopolstellung/Marktbeherrschung und Fusionskontrollanfechtungen, Section-1-Fällen sowie Fällen unter diversen einzelstaatlichen kartellrechtlichen Vorschriften.
Kartellrechtsberatung und Compliance
Unser Ansatz im Hinblick auf Kartellrechts-Compliance besteht im Aufbau eines robusten Prozesses, der abgestimmt ist auf die Branche, die Risiken und die Kultur eines jeden Mandanten. Dank unserer Branchenexpertise, gepaart mit der engen Zusammenarbeit mit den internen Compliance-Verantwortlichen unserer Mandanten, können wir unser Compliance-Angebot passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse unserer jeweiligen Mandanten zuschneiden. Wir verfügen dafür über eine Bandbreite an Instrumenten, die es uns ermöglichen, verschiedenste Geschäftsanforderungen zu erfüllen, von persönlichen Schulungen vor Ort über Online Compliance-Programme bis hin zu Compliance-Audits und weiteren spezialisierten und gezielten Schulungsformen. Unser Team berät Mandanten regelmäßig bei wichtigen strategischen Projekten sowie im Tagesgeschäft mit praktischem und wirtschaftlichem Ansatz und mit dem Ziel, kartellrechtliche Risiken zu minimieren. Unsere Expertise umfasst die Beratung multinationaler Mandanten, die im Bereich der Produktion, dem Verkauf, Vertrieb und Marketing tätig sind sowie die Beratung zum Franchising und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, Kündigungsstreitigkeiten, Preis- und Rabattstrukturen, Kooperationen mit Wettbewerbern, Vorbeugung von Kartellverstößen, öffentliches Vergaberecht sowie in den Fällen, bei denen die Gesetzmäßigkeit der von unseren Mandanten gewählten Vertriebs- und Liefersysteme angezweifelt wird.
Staatliche Beihilfe
Unser Kartellrechtsteam verfügt über weitreichende Erfahrung in der Unterstützung von Mandanten im Bereich der staatlichen Beihilfe und staatlichen Förderung und den damit verbundenen komplexen Risiken. Wir helfen Unternehmen dabei, staatliche Förderung zu erlangen sowie gesetzeskonform von staatlichen Fördermaßnahmen zu profitieren. In letzter Zeit sind mit den Fördermaßnahmen im Rahmen von Nachhaltigkeitsinitiativen als Teil des EU Green Deal oder im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise neue Bereiche in den Fokus gerückt. Wir haben Mandanten umfassend zu den Risiken staatlicher Beihilfe im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen, Privatisierungen und Infrastrukturinvestments beraten sowie zur Einrichtung notwendiger Schutzvorkehrungen, um Compliance in diesen Bereichen sicherzustellen. Wir vertreten zudem regelmäßig Mandanten in Untersuchungen der EU-Kommission und vor nationalen oder europäischen Gerichten. Dabei agieren wir nicht nur als Verteidiger von Beihilfeempfängern, sondern unterstützen Mandanten auch bei der Erhebung von Beihilfeklagen, wenn diese Nachteile erleiden durch an Wettbewerber gewährte staatlichen Beihilfen aufgrund der daraus entstandenen Wettbewerbsverzerrung.