Der False Claims Act 31 U.S.C. Paragraph 3729ff (FCA - US-Gesetz gegen Betrug zu Lasten der öffentlichen Hand) ist eines der wirksamsten Instrumente der einzelstaatlichen-Regierungen und der Bundesregierung zur Betrugserkennung und Rückforderung von Überzahlungen aus Regierungsprogrammen. Wir haben Erfahrung in der Beantwortung von zivilen IG-, AUSA- und DOJ-Ermittlungsforderungen, Zwangsvorladungen, der erfolgreichen Beilegung von FCA-Ermittlungen und in der Verteidigung von Mandanten gegen FCA-Klagen und in qui tam-Prozessen, die von FCA-Initiatoren und dem DOJ eingebracht werden. Unsere Erfahrung mit FCA und qui tam umfasst:

  • Beratung in Bezug auf Compliance und damit verbundene Themen, um Risiken zu minimieren
  • Verhandlungen von Vereinbarungen zur Unternehmensintegrität (Corporate Integrity Agreements) / Vereinbarung zur Zertifizierung der Rechtskonformität (Certification of Compliance Agreements)
  • Durchführung interner Prüfungen von potentiellen Compliance-Problemen und Vorbereitung von freiwilligen oder verpflichtenden Offenlegungen
  • Nutzung der umfangreichen kanzleiinternen Dokumentensammlung und Kapazitäten, um Zwangsvorladungen und Dokumentenanforderungen wirtschaftlich zu bearbeiten