Die State Tax Group von Reed Smith in Kalifornien besteht aus Anwälten, die mit richtungsweisenden Fällen befasst sind, bei denen es um Umlagefragen (apportionment) (wie z.B. alternative Umlage und Kosten der Leistungserfüllung), die Behandlung von Dividenden, die Besteuerung von REITs, die Besteuerung von Banken und Finanzgesellschaften sowie die Berechnung und Erhaltung verschiedener Abzüge und Gutschriften, wie z.B. EZ-Gutschriften (Enterprise Zone) und Forschungsgutschriften, geht. Unsere Anwälte in Kalifornien sind ebenfalls in den regulatorischen Prozess involviert, kommentieren häufig vorgeschlagene Regelungen und geben Stellungnahmen zu regulatorischen und politischen Maßnahmen ab.
In Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind unsere kalifornischen Anwälte in Verfahren involviert, bei denen es um die Besteuerung von Software und gebündelten Transaktionen geht, aber auch um umsatzsteuerliche Fragen, die bestimmte Branchen betreffen, wie z.B. Technologie- und Sharing-Economy-Unternehmen. Darüber hinaus vertritt unser Team derzeit mehrere große Einzelhändler, die sich in Sammelklagen im Zusammenhang mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Fragen verteidigen müssen. Zu diesem Zweck bündeln wir unsere anerkannte steuertechnische Kompetenz und unsere steuerrelevanten Beziehungen mit unseren Kenntnissen und Ressourcen im Bereich der Prozessführung. Wir befassen uns in ganz Kalifornien mit verschiedenen Angelegenheiten, die die lokalen Steuern betreffen, wie z.B. Verkehr-, Vermögens- und Gewerbesteuern.
Beispielsweise betreuen wir in Kalifornien folgende Angelegenheiten für unsere Mandanten:
Ausländische Dividenden
Unternehmen, die sich für die „water’s edge“-Option entschieden haben, sind berechtigt, Dividenden zu eliminieren, Zinsabzüge vorzunehmen und eine Faktordarstellung für die Dividenden von ausländischen Tochtergesellschaften zu erhalten.
Umsatzsteuer auf Software
Unternehmen, die beim Kauf von Software eine Umsatz- oder Verbrauchsteuer entrichtet haben, können möglicherweise eine Rückerstattung der gezahlten Steuer geltend machen - selbst wenn die Software vorprogrammierte („canned“) Software ist und auch dann, wenn sie auf materiellen Datenträgern geliefert wurde.
Umlage (Apportionment)
Unsere Anwälte haben Erfahrung mit den schriftlich festgelegten und ungeschriebenen Umlegungsregeln und -richtlinien Kaliforniens. Unsere Erfahrung reicht von der Herkunftszuordnung („sourcing“) der Einnahmen aus Dienstleistungen, über den Ausschluss von Immobilien aus dem Immobilienfaktor, bis hin zur Entwicklung kreativer Ansätze für die Umlage nach § 25137, der kalifornischen Version von UDITPA § 18.
Enterprise Zones
Unsere Anwälte haben Erfahrung darin, den Nutzen von EZ-Gutschriften zu erschließen. Beispielsweise arbeiten wir an Projekten, um alle Tochtergesellschaften eines Mandanten zu einem einzigen „Steuerpflichtigen“ zusammenzufassen und alle Zonen unseres Mandanten in einer einzigen Zone zu bündeln. Dadurch wird vermieden, dass EZ-Gutschriften in Silos gefangen werden.
Nettobetriebsverluste (NOLs)
Unsere Anwälte haben Erfahrung in der Maximierung des Wertes von Steuerelementen, wie z.B. Nettobetriebsverlusten. Beispielsweise arbeiten wir mit unseren Mandanten daran, die NOLs, die zwischen 2008 und 2011 ausgesetzt wurden, um vier Jahre zu verlängern, indem wir die künstlichen und nicht gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen gemäß Legal Ruling 2011-04 umgehen.
Tax Intelligence Kalifornien
Im Rahmen unseres umfassenden Service für Mandanten unterhalten wir für alle Fragen des kalifornischen Steuerrechts eine einzigartige, vollständig durchsuchbare Datenbank mit unveröffentlichten Entscheidungen, beispielsweise Entscheidungen des California State Board of Equalization, unveröffentlichte Gerichtsurteile in erster Instanz und unveröffentlichte Schriftsätze. Wir stehen auch in regelmäßigem und direkten Kontakt zu hochrangigen Staatsbeamten, die in allen Bereichen der kalifornischen Besteuerung involviert sind.