Reed Smith gilt als Marktführer auf dem Gebiet der Fondsfinanzierung. Wir sind für hochrangige Finanzinstitutionen tätig, die Kapitalabrufe/Kreditrahmen für Fondszeichnungen, NAV, Asset-Backed-, Hybrid- und andere Fondsfazilitäten für Private-Equity-Fonds, Kreditfonds, Infrastruktur-Fonds und Immobilienfonds anbieten. Wir waren bereits für die meisten Anbieter dieser Produkte in Großbritannien, Europa und den Vereinigten Staaten tätig. Wir können im Auftrag des Fondsdarlehensgebers die gleiche Due Diligence beim Fondsdarlehensnehmer durchführen, fondsspezifische Erklärungen und Zusagen vorbereiten und Ausfallereignisse bearbeiten. Weiter können wir zur Annahme von Sicherheiten aus Partnerschaften und anderen typischen Fondsstrukturen beraten, einschließlich einer Übertragung des Rechts, für Sie Darlehenszusagen von Anlegern abzurufen.
Wir haben an Darlehen gearbeitet, die direkt an den Fonds vergeben wurden, sowie an Darlehen für die Initiatoren und Teilhafter des Fonds. Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf Fazilitäten zur Unterstützung der Initiatoren/Manager und Co-Investment-Fazilitäten, und wir haben mit Offshore-Anwälten in den Haupt-Jurisdiktionen gearbeitet, in denen Fonds oder ihre Initiatoren ansässig sind. Daher können wir Ihnen helfen, wo immer Sie sind und wo immer Ihre Fondsinteressen liegen.
In ähnlicher Weise können wir Ihnen umfassende Beratung zu vielen Fragen in Verbindung mit der Zeichnung und der Fondsfinanzierung anbieten, einschließlich:
Probleme mit steuerpflichtigem Einkommen aus nicht mit dem Geschäftszweck verbundenen Aktivitäten von steuerbefreiten Unternehmen und die Strukturierung von Lösungen
Gegenseitige Garantien zwischen parallelen Fonds, Sponsor- und Co-Investment-Vehikeln
Strukturierung von Co-Investment-Fazilitäten, Kreditlinien zur Unterstützung von Initiatoren und Managern sowie von Fazilitäten für Teilhafter
Vervollkommnung der Sicherheiten und Mitteilungen an Teilhafter
Ausnahmerechte und Vertraulichkeit von Nebenabreden
Sicherheitenabtretungen und Vollmachten zur Unterstützung von Fazilitäten und der Risiken für den Darlehensgeber durch die Auferlegung von Treuhandpflichten
Beschränkungen in Verträgen über die Errichtung einer Kommanditgesellschaft bezüglich der Gewährung von Sicherheiten gegenüber dem Darlehensgeber
Zusammenwirken zwischen dem Initiator und dem Investmentmanager und Übertragung von Rechten
Nachrangigkeit der Verbindlichkeiten der Teilhafter im Verhältnis zu der Verschuldung gegenüber der Bank
Strukturen unter Beteiligung von England, Schottland, Guernsey, Spanien, Jersey, Kaiman, Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Marshall Inseln, Anguilla, Mauritius und anderen Rechtsordnungen
Wir verfügen auch über ein etabliertes Fondsauflegungsteam, das Ihnen bei jeglichen komplizierten Due-Diligence-Belangen in Verbindung mit den Fondsdarlehensgebern helfen kann.