In den vergangenen Jahren waren im Bereich der Exportkontrollen die gesteigerte Aufmerksamkeit und die konsequentere Durchsetzung der vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verhängten Sanktionen sowie der wachsende Einfluss von europäischen Sanktionen auf multinationale Organisationen die dominanten Themen. Sowohl US-amerikanische als auch ausländische Unternehmen sehen sich bei Transaktionen in Hochrisikogebieten, wie zum Beispiel Iran, Russland und Syrien, mit einzigartigen Herausforderungen konfrontiert. Unser Team kann Sie im Rahmen von Durchsetzungsmaßnahmen vertreten, bei der Erlangung von Genehmigungen helfen, Sie in Bezug auf die Auslegung aufsichtsrechtlicher Vorschriften beraten sowie auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Compliance-Lösungen gestalten und diese umsetzen.
Aufgrund der Tatsache, dass weltweit weiterhin Sanktionen eingeführt und ausgeweitet werden, ist es wichtig, die Auswirkungen proaktiv zu beurteilen, um die möglicherweise beträchtlichen Konsequenzen ihrer Nichteinhaltung zu vermeiden. Abgesehen vom Imageschaden für das gegen die Sanktionen verstoßende Unternehmen kann die Nichtbeachtung von Sanktionen zivil- und/oder strafrechtliche Folgen haben.
Unsere Anwälte werden Sie dabei unterstützen, sich in dem Labyrinth von Sanktionsregelungen zurechtzufinden – darunter die Sanktionen der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten, der EU, der Schweiz und von Großbritannien unter anderem im Iran, in Russland/Ukraine, Kuba, Syrien und Nordkorea – welche sich auf die Branchen Energie und Handel, Schifffahrt, Versicherungen, Luftfahrt, Ausbildung, Medien, Verteidigung, Technologie und Life Sciences auswirken.
Wir können Ihnen strategische Unterstützung und praktische Beratung in Bezug auf globale Sanktionsthemen bieten, u.a.:
- in Bezug auf Beschränkungen für Handels- und Finanztransaktionen, Lizenzanforderungen und Vollzugstätigkeiten
- beim Umgang mit internen Ermittlungen und freiwilliger Offenlegung
- bei der Gestaltung und der Implementierung von globalen Compliance-Programmen unter Nutzung unternehmerfreundlicher Compliance-Tools
- während zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verfahren