Wir beraten unsere Mandanten in wichtigen Einzelangelegenheiten, können dank unseres Erfahrungsumfangs und unserer Größe jedoch auch Auftragsportfolios übernehmen und unser Leistungsangebot je nach Bedarf vergrößern. Unser Erfolg als Teil einer großen Kanzlei mit internationaler Plattform beruht darauf, auf viele ergänzende Praxisbereiche zurückgreifen zu können, inklusive Beratung zu Steuern, Treuhand- und Vermögensangelegenheiten, Anlageunternehmen, Datensicherheit, Pensionsplänen und dem US-amerikanischen Bundesgesetz ERISA, zu einschränkenden Klauseln, Private Equity, E-Discovery, Wirtschaftskriminalität, Banking, Investmentmanagement, Privatvermögen und Insolvenz.
Gründung, Registrierung und Mitgliedschaft Unsere Anwälte verfügen über weitreichende Beratungserfahrungen von Mandanten bei der Gründung von staatlich und SEC-registrierten Investmentberatungsunternehmen sowie bei der Gründung von Broker-Dealer-Firmen. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Beantragung der ersten und weiteren Mitgliedschaft von Broker-Dealer-Firmen und deren Registrierung bei der Genehmigungsbehörde FINRA, auch in Fällen eines Kontrollwechsels. Häufig beraten wir Mandanten zu Offenlegungen gemäß den Formularen U4 und U5, BD und ADV, und haben Erfahrung mit Offenlegungen gemäß FINRA Regel 4530.
Beratung zu regulatorischen Fragen und Compliance Unser Mandat betrifft oft bundesstaatliche, staatliche und SRO-Regelungen und Anforderungen, wobei wir Mandanten auch bei der Prüfung von Niederlassungen durch Aufsichtsbehörden unterstützen. Einer unserer Tätigkeitsbereiche ist die Vorbereitung und Beratung von Mandanten zu Richtlinien und Verfahren sowie zu Aufsichts- und Compliance-Standards. Wir bieten Schulungen zu Branchenregelungen und Fragen der Verkaufspraxis.
Transaktionen, Offerings und operative Geschäfte Unser Team berät Broker-Dealer-Firmen regelmäßig in Fragen der Strukturierung und Umsetzung von Transaktionsangelegenheiten, einschließlich Börsengängen, Privatplatzierungen, M&A und sonstigen Kapitalmarktgeschäften. Wir beraten Broker-Dealer-Mandanten auch bei Vereinbarungen im Tagesgeschäft, die das Wachstum ihrer Geschäftstätigkeit ermöglichen, u. a. Provisionsbeteiligungsverträge, Rahmen-/Ausgewählte Händlervereinbarungen (MSDA) und sonstige Geschäftsbeziehungen. Außerdem werden wir von Broker-Dealer-Firmen häufig beauftragt, sie und ihre Kunden in Angelegenheiten der digitalen Evolution zu unterstützen. Diese umfassen u. a. die Umsetzung von Online-Trading, FinTech und RegTech, Fragen der Softwarelizenzierung, Datensicherheit und Datenschutz.
Interne Prüfungen und Untersuchungen Unsere Anwälte begleiten ihre Mandanten bei schwierigsten internen Prüfungen. Dabei ging es in der Vergangenheit u. a. um umfangreiche Mitarbeiter- und Kundenbetrugshandlungen und Ponzi-Pläne; manipulative Handelspraktiken; Devisenpläne; kurzfristige Handelsgeschäfte mit ETFs, UITs und geschlossenen Fonds; das sog. Churning und exzessive Trading-Praktiken; und den Verkauf von Equity-IPO-Anteilen.
Unsere Anwälte verstehen, welche Bedeutung die Durchführung einer objektiven Prüfung hat und sie kennen das Verfahren für die richtige Umsetzung. Wir wissen auch, wie wir mit Mandanten bei der Durchführung einer Prüfung effizient zusammenarbeiten. Dabei sind wir uns immer bewusst, dass unsere Funktion in der Feststellung von Tatsachen und der fairen Berichterstattung über die Ergebnisse der Prüfung an unsere Mandanten besteht, um ihnen eine Entscheidung zu ermöglichen. Wir arbeiten mit internen Unternehmenspartnern, u. a. aus den Abteilungen Recht, Compliance, Geschäftsfelder, Arbeitsverhältnisse, Personal, interne Ermittlungen und Risiko, zusammen. Regelmäßig bieten wir unseren Mandanten auch Beratungsleistungen zu Offenlegungen infolge von internen Prüfungen, inklusive Formular Uniform Form U5.
Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden und Vollstreckung Broker-Dealer- und Investmentberatungsunternehmen sind streng regulierte Rechtsgebilde. Sie unterliegen der Zuständigkeit von SEC, FINRA und bundesstaatlichen Regierungen, die alle aktiv sind. Die Firmen sind verpflichtet, auf regulatorische Untersuchungen und Maßnahmen zu reagieren. Unsere Anwälte haben Erfahrungen mit der Bearbeitung und Klärung von aufsichtsbehördlichen Angelegenheiten – von Voruntersuchungen bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen.
Streitsachen mit Kunden, Mitarbeitern und in Betrieben Unser landesweites Team von erfahrenen Prozessanwälten vertritt seit vielen Jahren Unternehmen in Streitfällen mit Kunden, Mitarbeitern und in Betrieben. Dazu gehören außergerichtliche Verhandlungen und, falls notwendig, die abschließende Prozessführung in Gerichten wie dem FINRA-Schiedsforum, wo unsere Anwälte bereits vielzählige Streitsachen verhandelt haben. Unsere Erfahrungen erstrecken sich auf jegliche Art von Kundenansprüchen zu Geschäftspraktiken, Beschäftigungsfragen und wettbewerbsorientierten Ansprüchen, wie u. a. in Bezug auf einschränkende Klauseln.