Das Münchener Team von Reed Smith wurde von Yahoo! mandatiert und beauftragt, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das in den §§ 87f, 87g Urheberrechtsgesetz geregelte Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzulegen. Diese wurde am 31. Juli 2014 eingereicht.
Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedet und war bereits im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand äußerst hitziger Debatten und kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit und dogmatische Berechtigung dieses Rechts, das in dieser Form bislang ausschließlich in Deutschland existiert. Es zwingt Suchmaschinenbetreiber in Deutschland bei der Verwendung von Verlagsinhalten in ihren Suchmaschinen, welche über nur „einzelne Wörter“ oder „kleinste Textausschnitte“ hinausgehen, die Zustimmung der Verlage einzuholen und Lizenzgebühren zu zahlen. Wie viele Wörter „einzelne Wörter“ sind, sagt das Gesetz ebenso wenig wie es erläutert, was „kleinste Textausschnitte“ im Vergleich zu nur „kleinen Textausschnitten“ sind. Die VG Media, die als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht wahrnimmt, hat am 13. Juni 2014 erstmals einen Tarif für die Vergütung des Leistungsschutzrechts veröffentlicht und kurz darauf in Pressemitteilungen verkündet, dass sie Verfahren vor der Schiedsstelle beim DPMA gegen Google, Yahoo und 1&1 zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts eingeleitet habe.
„Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist,“ führt General Counsel Helge Huffmann, LL.M. in der Pressemeldung vom 1. August 2014 aus (siehe hierzu http://yahoo.enpress.de/Pressemeldungen/Freie-Suche-fuer-die-deutschen-Nutzer-Verfassungsbeschwerde-gegen-das-Leistungsschutzrecht-/3675)
Das Team um Dr. Alexander R. Klett, Partner bei Reed Smith in München, vertritt gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Blankenagel von der Humboldt-Universität zu Berlin Yahoo! in diesem richtungsweisenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Anwaltliche Vertreter Yahoo! Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Humboldt-Universität zu Berlin Reed Smith LLP (München): Dr. Alexander R. Klett, LL.M. Inhouse: Helge Huffmann, LL.M., General Counsel Germany
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Über Reed Smith
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