In unserem Newsletter vom April 2009 behandeln wir die nachstehenden Themen 

  • BGH: Grundreinigung eines Teppichbodens als „Schönheitsreparatur" - Durchführungspflicht jetzt auch ohne explizite Vereinbarung im Mietvertrag
  • BGH: Unwirksamkeit „starrer" Fristen bei Schönheitsreparaturen im gewerblichen Mietrecht
  • BGH: Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG auch ohne behördliche Inanspruchnahme
  • OLG Karlsruhe: Übertragung eines Mietvertrages von einem Einzelkaufmann auf eine GmbH im Wege der Ausgliederung – Zustimmung des Vermieters grundsätzlich nicht erforderlich
  • OLG Rostock: Kündigung eines Mietvertrages über Gewerberaum trotz Vereinbarung einer sog. Schriftformheilungsklausel
  • OLG Oldenburg: Kaufpreisfinanzierung unter Mitwirkung des Verkäufers – keine Unwirksamkeit der Belastungsvollmacht
  • Im Fokus: Die Einführung der Erlaubnispflicht für Finanzierungsleasing und ihre Auswirkungen auf grundstücksbezogene Sale-And-Lease-Back-Geschäfte