Deutscher AnwaltSpiegel

Seit Jahren streiten sich die Fernsehsender RTL und SAT.1 mit den Betreibern der im Internet angebotenen Videorekorderplattformen Shift.TV und Safe.TV darüber, ob das Angebot dieser Videorekorder in das Recht der Fernsehsender auf Vervielfältigung und Weitersendung ihres Programms i.S.d § 87 UrhG eingreift. Mit dieser Frage hat sich der BGH in seinem Urteil vom 11.04.2013 auseinandergesetzt. In unserem aktuellen Artikel „Internetvideorekorder“: lizenzpflichtig oder zustimmungsfrei?“, veröffentlicht im Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 12, haben wir die Hintergründe und die Entscheidung sowie ihre Auswirkungen zusammengefasst.