Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 15.08.2013 (Az. ZR 80/12) entschieden, dass ein Filehosting-Dienst zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen, die auf seinen Dienst verweisen, verpflichtet ist, wenn er mit seinem Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet. Bitte finden Sie detaillierte Informationen in unserem Artikel "Haftung von Filehosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen", veröffentlicht im Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 21, am 16. Oktober 2013.