Anwaltsblatt

Mit Beschluss vom 13. September 2013 hat der BGH einen Antrag auf Bestellung eines so genannten Notanwalts gem. § 78 b ZPO abgelehnt. Diese Entscheidung könnte in der Praxis mehr Bedeutung erlangen als zunächst ersichtlich, da lt. dem Beschluss BGH-Anwälte grundsätzlich von Weisungen ihrer Mandanten unabhängig sein sollen. Dieser Beschluss könnte in der Praxis dahingehend interpretiert werden, dass Mandanten grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben sollen, dass ihr BGH-Anwalt Schriftsätze unter Berücksichtigung ihrer Vorgaben erstellt oder diese ändert.  Christian Thomas Stempfle bespricht in seinem aktuellen Artikel „Wem dient der BGH-Anwalt? Dem Mandanten, dem BGH oder sich selbst?", veröffentlicht im Anwaltsblatt Ausgabe 4/2014, diesen Beschluss und was BGH- und Instanzanwälte in Folge dessen beachten sollten. Der Artikel ist online erhältlich unter http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/.