Seit Jahren ist die Frage umstritten, was mit dem Urlaub von Arbeitnehmern passiert, deren Arbeitsverhältnis ruht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neuen Entscheidung vom 6. Mai 2014 – 9 AZR 678/12 hierzu erneut Stellung bezogen. Details finden Sie bitte in dem Artikel Arbeitsverhältnis ruht – was passiert mit dem Urlaub? BAG schafft Diskussionsstoff mit neuer Entscheidung, veröffentlicht am 16. Mai 2014 auf hrm.de