Deutscher AnwaltSpiegel

Der Begriff „E-Discovery“ bewegt derzeit viele deutsche Unternehmen. Dahinter stecken bestimmte Pflichten zur Offenle-gung von Informationen insbesondere nach US-amerikanischem Prozessrecht. Dies ist für deutsche Unternehmen besonders dann relevant, wenn sie selbst Prozesspartei in den USA sind, entweder als Kläger oder als Beklagte. In der Praxis kommt häu-fig auch der Fall vor, dass eine Mutter- oder Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens in den USA verklagt wird oder selbst klagt und das deutsche Unternehmen Informationen besitzt, die
für den Ausgang des Rechtsstreits relevant sind.

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