Reed Smith Newsletters

Inhaltsverzeichnis

  1. Umstellen auf neue EU-Standardverträge zum Datentransfer bis zum 27. Dezember 2022, UK-Angemessenheitsbeschluss und mehr
  2. LAG Baden-Württemberg: Kein Schadensersatzanspruch wegen Datenübermittlung in die USA auf Grundlage der Standardverträge
  3. BGH: Umfang des Auskunftsrechts aus Art. 15 DSGVO
  4. EuGH-Generalanwalt: Inbox-Werbung bei Free-Mail Diensten künftig nur noch mit Einwilligung zulässig?
  5. Filesharing auf Tauschbörsen - Stärkung der Urheberrechte durch EuGH
  6. OGH: Statistische Wahrscheinlichkeit als personenbezogene Daten?
  7. OLG Frankfurt: Deutsches Website-Impressum eines U.S.-amerikanisches Unternehmens

1. Umstellen auf neue EU-Standardverträge zum Datentransfer bis zum 27. Dezember 2022, UK-Angemessenheitsbeschluss und mehr

von Dr. Andreas Splittgerber und Christian Leuthner

Es gibt einige Neuigkeiten im Bereich Datentransfers. Hier in aller Kürze:

(i) Die EU-Kommission hat neue EU-Standardverträge (4 Module – Controller/Processor, Controller/Controller, Processor/Processor, Processor/Controller) beschlossen. Diese müssen bei internationalen Datentransfers für Neuverträge ab dem 27. September 2021 verwendet werden. Alle Altverträge müssen bis zum 27. Dezember 2022 auf die neuen EU-Standardverträge umgestellt werden. Mehr dazu auf unserem Blog.

(ii) Das Vereinigte Königreich hat zumindest bis 2025 ein angemessenes Datenschutzniveau. Es ist damit datenschutzrechtlich fast wie ein EU-Mitgliedsstaat zu behandeln. Mehr dazu auf unserem Blog.

(iii) Der Europäische Datenschutzausschuss hat die finale Fassung seiner Leitlinien für Supplementary Measures bei internationalen Datentransfers veröffentlicht. Unternehmen müssen neben dem Datentransfermechanismus (oben (i)) einen 6-Stufentest durchführen und dokumentieren, um festzustellen, ob/dass die Gesetze im Empfängerland dem Datentransfermechanismus nicht widersprechen. Dies ist Ausfluss der Schrems II-Entscheidung. Mehr dazu auf unserem Blog.

(iv) Die EU-Kommission hat ein Muster für innereuropäische Auftragsverarbeitungsverträge beschlossen. Dieses Muster kann, muss aber nicht von Unternehmen verwendet werden.

Fazit: Alle Unternehmen, die international tätig sind, müssen in den nächsten Monaten ihre internationalen Datentransfers prüfen und aktualisieren. Hören Sie unseren Podcast dazu. Reed Smith hat auch ein „Data Transfer Assessment Tool“ entwickelt, das Unternehmen hierbei unterstützt. Kontaktieren Sie uns!