Reed Smith Newsletters

  1. Internationale Datentransfers: Länderbewertungen für die USA, China, Indien und Russland zur Unterstützung von Transfer Impact Assessments
  2. Datenschutzbehörden: Cookie Update
  3. OVG Schleswig: Fanpage verstößt gegen Datenschutzrecht
  4. OLG Hamm: Reichweite und Grenzen des Auskunftsanspruchs
  5. OLG Dresden: Aufbewahrungspflichten rechtfertigen Datenspeicherung nicht ohne Weiteres
  6. OLG Karlsruhe: Online-Shops, die ihren Kunden zur Angabe ihres Geschlechts lediglich die Optionen „Frau“ oder „Herr“ anbieten, diskriminieren Personen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität
  7. LG Essen: Bestimmte Bedingungen für die Teilnahme an einem Gewinnspiel müssen bereits im Rahmen der Werbung mitgeteilt werden.LG Stendal: Keine Werbung in DOI-Bestätigungsmail
  8. Lesehinweise zum IT und Datenschutzrecht

1. Internationale Datentransfers: Länderbewertungen für die USA, China, Indien und Russland zur Unterstützung von Transfer Impact Assessments

von Dr. Andreas Splittgerber

Kürzlich haben der EDPS und die deutschen Datenschutzbehörden Länderbewertungen für die USA, China, Indien und Russland veröffentlicht, die Datenexporteure und -importeure bei der Übermittlung von Daten aus der EU in diese Länder unterstützen sollen. Die Bewertungen konzentrieren sich auf Aspekte, die vom EuGH in der Schrems II-Entscheidung untersucht wurden und können hier abgerufen werden: EDPS-Studie über den Datenzugang von Regierungen (nur auf Englisch) und Expertenmeinung zum aktuellen Stand des US-Überwachungsrechts und der Überwachungsbehörden. Die Bewertungen enthalten keine Vorschläge für mögliche ergänzende Maßnahmen, so dass die nicht erschöpfende Liste des EDSA in seinen Empfehlungen 01/2020 zu Maßnahmen, die die Übermittlungsinstrumente ergänzen, um die Einhaltung des EU-Schutzniveaus für personenbezogene Daten sicherzustellen, weiterhin als Ausgangspunkt für die Festlegung solcher Maßnahmen dienen wird.

Fazit: Diese neuen Bewertungen sind für den Anfang hilfreich und es ist positiv zu sehen, dass die Datenschutzbehörden auf EU- und lokaler Ebene erkennen, dass es der Privatwitschaft nicht zugemutet werden kann, solche Länderbewertungen für einzelne Datentranfers selbst zu erstellen. Die Bewertungen sind jedoch sehr allgemein gehalten und müssen von den an der Verlagerung beteiligten Parteien auf die jeweilige Situation angewendet werden. Für die bewerteten Länder müssen die Parteien zusätzliche Maßnahmen festlegen, um Datentransfers zu ermöglichen - wobei zu beachten ist, dass die Liste der zusätzlichen Maßnahmen des EDSA nicht erschöpfend ist.

2. Datenschutzbehörden: Cookie Update

von Sven Schonhofen, LL.M.

Die Datenschutzbehörden sind derzeit sehr aktiv bezüglich Cookies:

  • Die Datenschutzkonferenz hat den Entwurf ihrer Handreichung zu den neuen Cookievorschriften im TTDSG Ende letzten Jahres veröffentlicht. Die Datenschutzbehörden verlangen darin u.a. eine Ablehnmöglichkeit im ersten Layer einer Cookie-Einwilligungs-Lösung. Die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg hat außerdem ein umfassendes Cookie-FAQ mit vielen Praxisbeispielen veröffentlicht.
  • Der belgischen Datenschutzbehörde zufolge verstoße das IAB Einwilligungs-System gegen die DSGVO, vor allem hinsichtlich der Rechtsgrundlagen und Informationspflichten. Das IAB hat jetzt 6 Monate, um die Verstöße zu beseitigen.
  • Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass der Einsatz von Google Analytics (nach dem alten Setup aus August 2020) datenschutzrechtswidrig war, da kein ausreichender Datentransfermechanismus vorgelegen habe. Die Behörde hat aber nicht festgestellt, dass Google Analytics mit seinem heutigen Setup gegen Datenschutzrecht verstößt.
  • Auch die französische Datenschutzbehörde CNIL hat den Einsatz von Google Analytics (wohl auch nach dem alten Setup) wegen unzulässiger Datentransfers als rechtswidrig eingestuft. Die Maßnahmen von Google seien nicht ausreichend, um den Zugriff der US-Geheimdienste zu verhindern. Die CNIL habe sich hierzu mit anderen EU-Datenschutzbehörden abgestimmt. 
  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte verwarnte das Europäische Parlament wegen des Einsatzes von Google Analytics- und Stripe-Cookies auf einer Website, ohne dass ein ausreichendes Datenschutzniveau bezüglich der Datentransfers nachgewiesen wurde.
  • Eine positive Nachricht: Es wird berichtet, dass sich der Nachfolger zur EU-US Privacy Shield Adäquanzentscheidung in den finalen Zügen befinde und im Q2 finalisiert werden könnte.

Fazit: Die am meisten kritisierten Punkte der Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cookies sind derzeit die Rechtsgrundlagen, internationale Datentransfer und die Gestaltung von Cookiebannern. Unternehmen müssen ihr Cookie-Setups auf Compliance mit dem anwendbaren Recht und Behördenanforderungen prüfen. Aufgrund der Vielzahl der derzeitigen Behördenaktivitäten sind Behördenverfahren bei fehlender Compliance sonst nicht unwahrscheinlich.