Reed Smith Newsletters

  1. Cookie Update 1: EDSA veröffentlicht Abschlussbericht der Arbeit der Task Force Cookiebanner
  2. Cookie Update 2: Orientierungshilfe für Telemedienanbieter (Cookie-OH) der deutschen Datenschutzbehörden: Final aber nicht wirklich praktisch
  3. Cookie Update 3: LG München I: Gestaltung von Cookiebanner
  4. Datenübermittlungen: Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA
  5. EuGH: Das Auskunftsrecht der betroffenen Person umfasst die Offenlegung der konkreten Empfänger
  6. EuGH: Generalanwalt zu Auskunftsumfang (Mitarbeiter als Empfänger)
  7. OLG Celle: Mit DSGVO-Auskunftsanspruch dürfen auch datenschutzfremde Zwecke verfolgt werden
  8. EuGH: Suchmaschine muss unrichtige Informationen aus Suchergebnissen löschen
  9. LG Nürnberg-Fürth: Keine Ausnahme vom Einwilligungserfordernis für Email-Werbung, wenn die zugrunde liegende Bestellung bereits storniert worden ist
  10. DSK: Auswirkungen der neuen Verbrauchervorschriften über digitale Produkte im BGB auf das Datenschutzrecht
  11. Petersberger Erklärung der DSK: Forderungen und Empfehlungen zum Gesundheitsdatenschutz in der wissenschaftlichen Forschung
  12. LG Köln: Unzulässigkeit einer verpflichtenden Passwortabfrage im Rahmen des Kündigungsbuttons

1. Cookie Update 1: EDSA veröffentlicht Abschlussbericht der Arbeit der Task Force Cookiebanner

von Florian Schwind

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 18. Januar 2023 den Abschlussbericht der Task Force Cookiebanner veröffentlicht und offiziell angenommen. Der Bericht zeigt neben den gemeinsamen Ansichten auch vereinzelt unterschiedliche Sichtweisen der Aufsichtsbehörden. Bemängelt wurde insbesondere die täuschende Gestaltung von Links, beispielsweise in der Form, dass der Button zum Ablehnen der Cookies im Cookiebanner in einem Fließtext versteckt wird. Zudem setzt sich der Bericht intensiv mit dem Design von Cookiebanner auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist und eine einheitliche Gestaltung für alle Verantwortlichen nicht möglich ist.

Fazit: Unternehmen sollten ihre Cookiebanner unter Zugrundelegung des Berichts nochmals evaluieren und möglicherweise überarbeiten. Mehr auf unserem Blog.

2. Cookie Update 2: Orientierungshilfe für Telemedienanbieter (Cookie-OH) der deutschen Datenschutzbehörden: Final aber nicht wirklich praktisch

von Dr. Andreas Splittgerber

Die deutschen Datenschutzbehörden (DSK) haben Ende 2022 die nun finale Orientierungshilfe für Telemedienanbieter (OH TM) veröffentlicht. Die DSK hatte den Entwurf dieser Orientierungshilfe Ende 2021 bereitgestellt und zu Kommentierungen aufgerufen. Die Antworten der DSK auf diese Kommentare sind in einem zweiten Dokument veröffentlicht, das eine gute Quelle zum Nachlesen von Detailfragen ist. Die neue OH TM ist etwas anbieterfreundlicher als der Entwurf, gibt aber gerade in relevanten Fragen immer noch keine praktischen Antworten. Es bleibt z.B. offen, ob und wann Statistik- und Analysetools ohne Einwilligung eingesetzt werden dürfen.

Fazit: Auch wenn die OH TM nicht immer praktische Antworten bereithält, sollten sich Website- und Appbetreiber unbedingt daran orientieren. Die OH TM entspricht hier auch den Positionen anderer EU-Behörden (wie dem Abschlussbericht der Task Force Cookiebanner) und auch dem 5 Mio. EUR Bussgeld der CNIL gegen TikTok (Ende 2022 wegen unzureichendem „Ablehnen-Button“).

3. Cookie Update 3: LG München I: Gestaltung von Cookiebanner

von Sven Schonhofen, LL.M.

Das LG München I hat mit Urteil vom 29. November 2022 (Az.: 33 O 14766/19) über die Gestaltung einer Einwilligung in einem Cookiebanner entschieden. In dem konkret geprüften Cookiebanner konnten Nutzer im ersten Layer mit Klick auf den „Akzeptieren“-Button in die Nutzung von Cookies einwilligen oder durch Klick auf „Einstellungen“ in den zweiten Layer gelangen. Im zweiten Layer konnte der Nutzer individuelle Einstellungen für 100 Drittanbieter treffen und hatte die Auswahl zwischen den (optisch hervorgehobenen) Buttons „Alle akzeptieren“ und „Auswahl speichern“ sowie dem Link „Alle ablehnen“ in blasser Schrift. Dem LG München I zufolge fehle es an einer freiwilligen Einwilligung, da der Nutzer die Website nicht ohne Interaktion mit dem Cookiebanner nutzen kann, das Ablehnen der Cookies einen nicht unerheblichen Mehraufwand verlange und die Einwilligungs-Buttons farblich klar hervorgehoben seien.

Fazit: Das LG München I folgt der Auffassung einiger Datenschutzbehörden, dass neben einem „Akzeptieren“-Button auch eine Ablehnmöglichkeit ohne Mehraufwand, also mit der gleichen Anzahl von Klicks möglich sein muss. Unternehmen sollten ihre Cookiebanner hierauf prüfen.