Reed Smith Newsletters

Lesedauer: 10 Minuten – Pro Einzelbeitrag: 30 Sekunden

Inhaltsverzeichnis

  1. EU-Kommission: Neue Standardvertragsklauseln für 2025 angekündigt
  2. DSK: Beschluss zu Asset Deals
  3. Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts
  4. EuGH: Auch ein rein wirtschaftliches Interesse eines Unternehmens bei einer Datenverarbeitung kann legitim sein
  5. ÖBVwG: Design eines Cookiebanners
  6. ÖVG: Kein Anspruch auf Löschung eines Listings auf einer Bewertungsplattform
  7. BGH: Erstes Leitentscheidungsverfahren zum Schadensersatz nach Scraping
  8. BAG: Kein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen unterbliebener Auskunft
  9. LG Hamburg: Erstes Urteil zu Text und Data Mining
  10. LG Traustein: Kein Anspruch gegenüber Social Media-Betreiber auf Datenverarbeitung und Datenspeicherung allein in Europa
  11. Außerordentliche Kündigung wegen DSGVO-Verstoß: OLG München zur Weiterleitung dienstlicher E-Mail an private Accounts
  12. LG Lübeck: Rechtswidrigkeit der Übermittlung bei fehlendem Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages
  13. OLG Nürnberg: Kündigungsbutton muss ohne vorherigen Login erreichbar sein

1. EU-Kommission: Neue Standardvertragsklauseln für 2025 angekündigt

von Christian Leuthner

Nachdem die EU-Kommission 2021 die Standardvertragsklauseln („SCC“) für Datenübermittlungen veröffentlicht hatte, war zunächst unklar, wie mit Datenübermittlungen an einen Empfänger umzugehen ist, der bereits der DSGVO unterliegt, beispielsweise weil er Dienstleistungen für betroffene Personen in der EU erbringt. Nach Erwägungsgrund 7 der SCC-Entscheidung sind die SCC hierfür nicht anwendbar.

Die EU-Kommission wird in Kürze eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der neuen SCC starten, um die neuen SCC voraussichtlich 2025 zu verabschieden. Da die Datenimporteure in diesen Fällen bereits der DSGVO unterliegen, erwarten wir, dass die neuen SCC weniger Pflichten für die Datenimporteure enthalten, um doppelte Pflichten zu vermeiden.

Fazit: Endlich wird die Lücke für Übermittlungen an Empfänger, die unter die DSGVO fallen, geschlossen. Bis die neuen SCC verfügbar sind, sollten sich die Parteien auf die aktuellen SCC oder andere Datenübertragungsmechanismen stützen.