- Neue EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten
- EGMR: Mehr Klarheit bei der Überwachung von Mitarbeitern
- OLG Köln: Bestimmtheitserfordernis für Einwilligungen für Kundenrückgewinnungsmaßnahmen
- OLG Celle: Hashtag #ad bei Influencern
- LG München I: Vereinbarung von US-Recht und US-Gerichtsstand in AGB von Bewertungsplattform durchsetzbar
- KG Berlin: Online-Plattform haftet für fehlerhafte Angaben als Täter
- Gesetze und Lesehinweise
Save the Date: Nehmen Sie an unserem Workshop „Website- und App-Audit“ im Rahmen der Beck-Akademie teil. 24.11.2017: Düsseldorf. 2.03.2018: Frankfurt. 28.06.2018: München. Mehr Informationen finden Sie hier.
Save the Date: Am 23.11.2017 findet unser Mandantenfrühstück „Countdown to Compliance: GDPR“ in unserem Londoner Büro statt. Mehr Informationen finden Sie hier.
1. Neue EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten
von Dr. Alexander Hardinghaus, LL.M. / Dr. Philipp Süss, LL.M.
Am 20. Juli 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/1128 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt („Portabilitätsverordnung“) in Kraft getreten. Die Portabilitätsverordnung stellt sicher, dass Verbraucher, die für Online-Inhaltedienste in ihrem Heimatland bezahlt haben, auch auf Reisen in anderen Ländern der EU auf diese Dienste zugreifen können. Vertragsbestimmungen, welche die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten beschränken (etwa Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Streaming-Diensten), sind nicht durchsetzbar.
Fazit: Die Portabilitätsverordnung gilt ab dem 20. März 2018 für alle kostenpflichtige Online-Inhaltedienste. Anbieter von kostenfrei bereitgestellten Online-Inhaltediensten können sich freiwillig dem Regime der Portabilitätsverordnung unterwerfen. Nähere Informationen zur Portabilitätsverordnung finden Sie auf unserem Blog.
2. EGMR: Mehr Klarheit bei der Überwachung von Mitarbeitern
von Christian Leuthner
Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte („EGMR“) hat in ihrem Urteil vom 5. September 2017 (AZ: 61496/08) entschieden, dass die Überwachung von Mitarbeitern auch trotz entsprechender Vereinbarungen in IT-Policies oder mit Mitarbeitern nicht schrankenlos zulässig ist. Neben einem berechtigten Interesse ist nach Ansicht des EGMR insbesondere darauf zu achten, dass die Mitarbeiter über die Möglichkeit und Umfang der Überwachung sowie über die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters in transparenter Weise informiert werden.
Fazit: Unternehmen müssen ihre Policies darauf prüfen, ob die vom EGMR aufgestellten Kriterien enthalten sind. Zu beachten ist, aber dass der EGMR nur Mindeststandards festgelegt hat. Nationales Recht kann daher strengere Regelungen enthalten.
3. OLG Köln: Bestimmtheitserfordernis für Einwilligungen für Kundenrückgewinnungsmaßnahmen
von Friederike Detmering, M.A.
Mit Urteil vom 2. Juni 2017 (AZ: 6 U 182/16) hat das OLG Köln entschieden, dass eine Einwilligungsklausel für Telefonwerbung, die dem betreffenden Unternehmen auch nach Vertragsende eine Kontaktaufnahme erlauben soll, dann zu unbestimmt sei, wenn sie eine „individuelle Kundenberatung“ noch fast zwei Jahre nach Ende der Vertragsbeziehung vorsieht. Der Begriff der individuellen Kundenberatung sei für sich bereits sachlich zu unbestimmt und insbesondere nach einem so langen Zeitraum wisse der Ex-Kunde nicht, auf welche Waren und Dienstleistungen genau sich die frühere Einwilligung bezogen hat.
Fazit: Unternehmen sollten die Waren und Dienstleistungen sowie die Zeiträume des Einsatzes der Einwilligung in Einwilligungserklärungen möglichst konkret bezeichnen.
4. OLG Celle: Hashtag #ad bei Influencern
von Dr. Thomas Fischl
Schleichwerbung in Sozialen Netzwerken ist weitverbreitet. Um bezahlte Posts von Influencern in Sozialen Netzwerken als solche kenntlich zu machen, werden für gewöhnlich Hashtags wie #ad, #sponsored, #advertisement oder #sponsoredpost verwendet. In einem Fall, über den das OLG Celle am 8. Juni 2017 (AZ: 13 U 53/17) zu entscheiden hatte, wies nur einer von sechs verwendeten Hashtags in einem Post auf Werbung hin: der Hashtag #ad wurde an zweiter Stelle genannt. Als Kennzeichnung von Werbung reiche der Hashtag #ad jedoch nicht aus, wenn er nicht auf den ersten Blick erkennbar sei.
Fazit: Bezahlte Werbung auf Social-Media-Plattformen muss künftig deutlicher gekennzeichnet werden. Die Medienanstalten verhingen zuletzt Bußgelder gegen unzureichend gekennzeichnete Posts.
5. LG München I: Vereinbarung von US-Recht und US-Gerichtsstand in AGB von Bewertungsplattform durchsetzbar
von Dr. Andreas Splittgerber
Das LG München I (AZ: 33 O 8184/16; Urteil vom 11. August 2017) entschied für das Verhältnis einer Bewertungsplattform zu unternehmerischen Nutzern (insbesondere bewertete Unternehmen), dass die Vereinbarung von US-Recht und US-Gerichtsstand in den AGB der Bewertungsplattform zulässig und durchsetzbar ist. Insbesondere können von der Rechts- und Gerichtsstandswahl auch Meinungsverschiedenheiten über die Löschung von Nutzerbeiträgen erfasst sein.
Fazit: Die mittlerweile rechtskräftige Entscheidung sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Betreibern von Internetportalen. Werden Nutzungsbedingungen mit unternehmerischen Nutzern (B2B) wirksam vereinbart (z.B. durch Registrierung), können Plattformbetreiber Rechtsstreitigkeiten mit Nutzern am Sitz und nach dem Recht des Betreibers (z.B. in den USA) austragen.
6. KG Berlin: Online-Plattform haftet für fehlerhafte Angaben als Täter
von Sven Schonhofen, LL.M.
Die Haftung von Plattform-Betreibern für Rechtsverletzungen seiner Nutzer ist mittlerweile ein Dauerbrenner. Mit Urteil vom 21. Juni 2017 (AZ: 5 U 185/16) entschied das KG Berlin, dass eine Online-Plattform für fehlerhafte Angaben von Partnerrestaurants als Täter haftet. Die Plattform sei nicht bloß ein reiner Online-Marktplatz, da die Plattform kein automatisiertes Verfahren einsetzt, sondern deren Mitarbeiter die Inhalte selbstständig eingetragen haben. Eine Haftungsprivilegierung scheide aus, da es sich nicht um fremde, sondern eigene Inhalte der Plattform handele.
Fazit: Die Haftung von Plattformbetreibern hängt entscheidend davon ab, inwiefern sie Einfluss auf die eingestellten Inhalte nehmen.
7. Gesetze und Lesehinweise
Gesetzesvorhaben
Lesehinweise
- Irischer High Court legt Verfahren zur Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln dem EuGH vor. Mehr dazu auf unserem Blog.
- Artikel 29 Datenschutzgruppe veröffentlicht weitere Stellungnahmen zur DGSVO:
- Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden veröffentlicht Stellungnahmen zur DSGVO zu folgenden Themen:
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht veröffentlicht Guidelines zum Einsatz von Facebook Custom Audience.
- Schlussanträge des Generalanwalts zu Facebook Fanpages.
- EuGH veröffentlicht Gutachten zum Fluggastdaten-Abkommen der EU mit Kanada. Mehr dazu auf unserem Blog.
- Die erste jährliche Überprüfung des EU-US Privacy Shield fand im September 2017 statt. Mehr dazu auf unserem Blog.
- Rettungsdrohnen im Einsatz an Stränden – Dr. Andreas Splittgerber in den „heute“ Nachrichten.
- Britische Regierung veröffentlicht Entwurf eines neuen Datenschutzgesetzes. Mehr dazu in unserem Client Alert.